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Elektronisches Patientendossier

 

Heute ist oftmals nicht sichergestellt, dass gesundheitsrelevante Informationen zwischen Patient, Hausarzt, Spital, Apotheke, Labor und nachbehandelnden Instanzen wie Physiotherapie, Spitex oder Pflegeheimen störungsfrei fliessen. Die Folgen reichen von unnötigen Mehrfachbehandlungen bis hin zu medizinischen Fehlern. Mit der Spezialisierung im Gesundheitswesen nimmt sowohl die Menge der Daten über einen Patienten als auch die Zahl der Fachleute, die jederzeit Zugriff zu diesen Informationen haben sollten, immer mehr zu.

Diesen Zugriff soll künftig das elektronische Patientendossier ermöglichen. Dabei wird die Krankheitsgeschichte des Patienten auf den Systemen von jenen Praxen oder Kliniken gespeichert, die als erste Ansprechpartner dienen oder einen Grossteil der Behandlung durchführen. Andere Ärzte oder Spitäler, die für die Weiter- und Nachbehandlung relevante Daten und Dokumente wie Röntgenbilder, Operations- und Austrittsberichte, Laborbefunde sowie Medikationslisten benötigen, erhalten Zugang über das elektronische Patientendossier. Dieses existiert lediglich virtuell, da es keinen zentralen Dokumentenspeicher gibt, sondern lediglich Verweise auf die dezentralen Ablageorte dieser Informationen.
Auch die Patienten selber haben die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdokumente wie Impfbüchlein, Allergiepass oder die Patientenverfügung im elektronischen Patientendossier zu hinterlegen.

Auf diese Weise sollen den involvierten Gesundheitsfachleuten die relevanten Informationen schneller zur Verfügung stehen. Dies verbessert den Koordinationsaufwand, reduziert unnötige Mehrfachbehandlungen und erhöht damit die Behandlungsqualität und die Sicherheit für die Patienten, was wiederum hilft, Behandlungskosten im Gesundheitswesen einzusparen.

Der National- und Ständerat haben am 19.06.2015 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verabschiedet, das am 15.04.2017 in Kraft getreten ist.
Stationäre Leistungserbringer wie Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser sind verpflichtet, sich innert 3 Jahren bis April 2020 bzw. Pflegeheime bis spätestens April 2022 einer Stammgemeinschaft anzuschliessen. Für die Patientinnen und Patienten sowie für die ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen wie Hausärzte, Spitex-Organisationen, Therapeutinnen und Therapeuten oder Apotheken ist die Teilnahme hingegen freiwillig.

 

Externe Webseiten und Artikel zum elektronischen Patientendossier